Gläubiger – Insolvenztabelle

Über das Menü Gläubiger – Insolvenztabelle können Sie die Maske „Gläubiger bearbeiten (§ 38 InsO)“ öffnen und in der Insolvenzsoftware GOODinso alle Angaben bzw. Details zum Gläubiger, dessen Vertreter und gegebenenfalls zu einer Gläubigergemeinschaft pflegen.

Beim Öffnen der wird in unteren Bereich der Maske automatisch „Sonstige“ als Gläubigertyp eingefügt. Hier ist zu beachten, dass bei Anmeldungen vom Finanzamt, Sozialversicherungsträger (Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung) oder Bundesagentur für Arbeit der Gläubigertyp entsprechend geändert werden muss. Auf diese Daten wird für die Statistik, die an das Statistische Bundesamt gemeldet werden, zugegriffen.

Bei einem Vertreter mit Geldempfangsvollmacht ist es erforderlich, die Checkbox „Geldempfangsvollmacht“ zu aktivieren (= ein Haken wird gesetzt), andernfalls übernimmt die Insolvenzsoftware GOODinso bei einer Ausschüttung die Kontoverbindung des Gläubigers (sofern diese gepflegt ist).

Nach Anlage eines Gläubigers kann durch Klick auf den Button „Anmeldungen“ im unteren rechten Bereich die Maske „Anmeldungen bearbeiten“ geöffnet und eine Forderungsanmeldung angelegt werden.

Weiteführende Informationen:

Lohnforderungen gemäß § 38 InsO – Brutto oder Netto?