Forderungsanmeldungen § 38 InsO

Um in der Insolvenzsoftware GOODinso Forderungsanmeldungen gemäß § 38 InsO anlegen zu können, muss zunächst ein Gläubiger angelegt werden (siehe Gläubiger Insolvenztabelle). Mit einem Klick auf den Button „Anmeldungen“ im unteren rechten Bereich öffnet sich die Maske „Anmeldungen bearbeiten“.

Über die Auswahlleiste im linken Bereich der Maske „Anmeldungen bearbeiten“ können weiter Eingabe-/Bearbeitungsmasken geöffnet werden:

  • Anmeldungen
  • Abtretungen/Übergang
  • Dokumente
  • Ausschüttungen
  • Bemerkungen