Lohnsteuerbescheinigung bis Insolvenzeröffnung unter Berücksichtigung von Insolvenzgeld

In allen in GOODinso neu angelegten Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Lohnsteuerbescheinigungen für den Zeitraum Jahresbeginn bzw. Eintritt des Arbeitnehmers bis zur Insolvenzeröffnung zu erzeugen.

Voraussetzung:

  • die Steuernummer vor Insolvenzeröffnung wurde in der Maske Personal>Verfahrensdaten>Abrechnung gepflegt
  • Daten der Masken Personal>Mitarbeiter wurden gepflegt bzw. importiert
  • Daten der Masken Personal>Insolvenzgeld wurden gepflegt bzw. importiert; insbesondere Steuerbrutto, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • je Arbeitnehmer wurden Steuerdaten aus dem Unternehmen von Jahresanfang bzw. Eintrittsdatum des laufenden Jahres bis zur Insolvenzeröffnung in der Maske Personal>Besondere Lohnsteuerbescheinigung unter Berücksichtigung von Insolvenzgeld korrekt gepflegt bzw. importiert

Die besondere Lohnsteuerbescheinigung kann über GOODElster automatisiert übermittelt werden (Link zum Video-Tutorial). Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Bescheinigung über den Druck-Assistenten Personal > Besondere LSt-Bescheinigung bis Insolvenzeröffnung auszudrucken und als Grundlage für die manuelle Eingabe und Übertragung per ELSTER zu nutzen.