Insolvenzgeld – Abzweigung

Über das Menü Extras > Basisdaten > Personal kann im unteren Bereich des Fensters (Insolvenzgeld) durch Klick auf den Button „Abzweigung“ die Liste der möglichen Arten von nicht durchgeführten Abzweigungen an Dritte angezeigt werden.

Die Arten der Abzweigungen werden durch die Bundesagentur für Arbeit vorgegeben. Die Liste wird durch THEGOODCONSULTANTS verwaltet und bei Bedarf in der Insolvenzsoftware aktualisiert.
Diese Angabe der nicht durchgeführten Abzweigung an Dritte wird zur Erstellung von Insolvenzgeldbescheinigungen benötigt.