Krankenkasse (Mitarbeiter)

Auf der Eingabemaske „Krankenkasse“ werden die sozialversicherungsrelevanten Daten hinterlegt und verwaltet.

Die Wahl der Mitarbeiterklasse über das entsprechende Auswahlfeld hat Auswirkung auf die Berechnung der Sozialversicherung und der Steuer.

Über das Auswahlfeld Wahlrecht Ost/West ist anzugeben, ob der betreffende Mitarbeiter, der in den neuen Bundesländern arbeitet, nach den Bemessungsgrenzen der alten Bundesländer bzw. umgekehrt abgerechnet werden soll.

Für jeden Mitarbeiter ist eine Krankenversicherung anzugeben. Diese wählen Sie entweder über das Feld Nr. – sofern die Krankenkassen-Nummer bekannt ist – oder über das Auswahlfeld, in dem der Krankenkassenname angezeigt wird. Voraussetzung: Die Krankenkasse wurde bereits über Extras > Basisdaten > Personal > Krankenkassen eingepflegt oder für das aktuell bearbeitete Verfahren importiert.

BITTE BEACHTEN: Ist ein Mitarbeiter privat versichert, so ist als Krankenkasse „privat versichert“ auszuwählen (sofern nicht auswählbar, über Extras > Basisdaten > Personal > Krankenkassen anlegen). Im Feld privat KV AG-Anteil (Arbeitgeber-Anteil) ist der Beitrag einzugeben, der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Krankenkasse gezahlt wird.

Über das Auswahlfeld Schlüssel KV legen Sie fest, ob für den Mitarbeiter Besonderheiten bei den Beitragssätzen zu berücksichtigen sind oder ob es sich um einen normalen Mitarbeiter handelt. Der ermäßigte Satz für Rentner wird bei der Berechnung der Masseschuld bei Mitarbeitern, die im Rahmen der Freistellung das 65. Lebensjahr erreichen, automatisch von GOODinso berücksichtgt. Privatversicherte Mitarbeiter sind mit 0 zu verschlüsseln.

Über das Auswahlfeld Abrechnungsschlüssel KV geben Sie ein, ob der Beitrag beim Mitarbeiter abgezogen wird, oder ob es sich um einen Selbstzahler handelt. Wenn die Verschlüsselung beim Schlüssel KV = 0 ist, ist die Verschlüsselung bei Schlüssel Abr. KV zwingend 2. Bei der Verschlüsselung 2 wird automatisch das Feld Arbeitgeberbeitrag KV entsperrt. Bitte setzen Sie hier den Beitrag ein, den das Unternehmen an den Mitarbeiter zahlen würde.

  • Rentenversicherung
    Über das Auswahlfeld Schlüssel RV legen Sie fest ob der Mitarbeiter normal verschlüsselt wird oder ob Besonderheiten vorliegen. Über das Auswahlfeld Abrechnung RV wird festgelegt, ob es sich um einen Mitarbeiter handelt bei dem die Beiträge abgezogen werden oder ob es sich um einen Selbstzahler handelt. „Selbstzahlen“ bei Rentenversicherungen ist derzeit nur möglich bei Anwälten, Architekten, Ärzten und Apothekern. Handelt es sich um einen Selbstzahler, (Eintrag 2) wird das Fenster privat RV Arbeitgeberanteil entsperrt. Tragen Sie bitte hier den Beitrag ein, den der Mitarbeiter von seinem Unternehmen erhält.
  • Arbeitslosenversicherung
    Über das Auswahlfeld Schlüssel AV legen Sie fest, ob es sich um einen „normalen“ Mitarbeiter handelt oder ob Besonderheiten vorliegen. Über das Auswahlfeld Schlüssel Abrechnung AV ist entweder „nicht pflichtig“ oder „Abzug AN-Anteil und Abführung“ anzugeben. Eine Auszahlung des Arbeitgeberanteils ist nicht zulässig.
  • Pflegeversicherung
    Die hier zugeordnete Krankenkasse muss immer identisch sein mit der Krankenkasse, an die die Beiträge zur Krankenversicherung für den Mitarbeiter abgeführt werden. Ist der Mitarbeiter privat versichert, ist auch für die Pflegeversicherung privat versichert auszuwählen. Beim Schlüssel PV wird festgelegt ob es sich um einen normalen Mitarbeiter handelt oder ob es Besonderheiten gibt. Hier gilt zu beachten, dass bei der PV der gleiche Schlüssel anzusetzen ist wie bei der KV. Beim Schlüssel Abrechnung PV ist zu beachten, dass er in Abhängigkeit zum Abrechnungsschlüssel KV steht. Beide Schlüssel müssen identisch sein. Sofern der Abrechnungsschlüssel 2 ist, wird das Eingabefeld privat PV AG Anteil entsperrt. Hier ist der Beitrag einzupflegen, den der Mitarbeiter von seinem Unternehmen erhalten würde.
  • Umlage
    Für jeden Mitarbeiter ist eine Umlageversicherung anzugeben. Die Umlageversicherung ist immer identisch mit der Krankenkasse der Arbeitslosenversicherung. Sie ist wegen der Umlage 2 grundsätzlich bei allen Verfahren unabhängig von der Größe des Unternehmens anzugeben.
  • Personengruppe DEÜV
    Über das Auswahlfeld ist die für den jeweiligen Mitarbeiter relevante Personengruppe DEÜV anzugeben.