Anspruchsübergänge (Mitarbeiter)

Auf der Eingabemaske Anspruchsübergänge können für jeden Mitarbeiter die von der Agentur für Arbeit oder anderen Gläubigern eingereichten Anspruchsübergänge gepflegt werden. Diese werden von der Insolvenzsoftware später bei der Berechnung bzw. der Ermittlung der Auszahlung an die einzelnen Mitarbeiter berücksichtigt.

Im unteren Bereich der Eingabemaske Anspruchsübergänge werden jeweils die zuständige Agentur für Arbeit, das Datum „Freistellung ab“ und „Austritt“ angezeigt und können so mit den gemeldeten Zeiträumen verglichen werden. Bitte beachten Sie, dass von GOODinso standardmäßig die für das betreffende Unternehmen zuständige Agentur für Arbeit eingesetzt wird. Diese wird über das Menü Personal>Verfahrensdaten>Abrechnung gepflegt.

Hinweise zum Ausfüllen der Eingabemaske:

Anspruchsübergänge der Agentur für Arbeit

Hier pflegen Sie die Ansprüche der Agentur für Arbeit ein, die diese gemäß Paragraph 115 SGB III als Anspruchsübergang im Auslauf der Kündigungsfrist geltend macht. Durch Klick ins Feld Paragraph wählen Sie Paragraph 55 I 2 InsO (bei KO Paragraph 59 I 2 KO). Im Feld Kat wählen Sie den Buchstaben A, dadurch wird das Feld Bezeichnung automatisch gefüllt. Übertragen Sie nun die von der Agentur für Arbeit gemeldeten Daten in die entsprechenden Felder.

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Anspruchsübergänge von Krankenkassen

Neben der Agentur für Arbeit kann auch eine Krankenkasse Anspruchsübergänge gemäß Paragraph 55 I 2 InsO bzw. Paragraph 59 I 2 KO geltend machen. In diesem Fall wählen Sie bitte im Auswahlfeld Kat den Buchstaben K aus, das Feld „Bezeichnung“ wird automatisch mit dem Begriff „Krankenkasse“ gefüllt. Übertragen Sie nun die von der Krankenkasse gemeldeten Daten in die entsprechenden Felder.

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Anspruchsübergänge Sonstige

Neben der Agentur für Arbeit können auch ARGEs (Hartz IV), Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung Anspruchsübergänge gemäß Paragraph 55 I 2 InsO beziehungsweise Paragraph 59 I 2 KO geltend machen. Gleiches gilt auch für entsprechend vergleichbare ausländische Behörden, die für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland Leistungen im Auslauf der Kündigungsfrist erbracht haben.

In diesem Fall wählen Sie bitte im Auswahlfeld Kat den Buchstaben S aus, das Feld „Bezeichnung“ wird automatisch mit dem Begriff „Sonstige“ gefüllt. In diesem Zusammenhang öffnet sich ein Dialogfenster, über welches das Formular „Gläubiger bearbeiten § 54 + 55 InsO) geöffnet wird.

Meldung_Sonstige

Bitte bestätigen Sie dies durch Anklicken des Buttons „ok“. Füllen Sie in das Formular mit den geforderten Angaben aus und stellen in der Anmeldung den Bezug AÜ (Personal) her, indem Sie den entsprechenden Mitarbeiter auswählen. Nach korrekter Eingabe der Daten zeigt das Formular „Gläubiger bearbeiten“ im oberen Bereich die Gläubigerdaten und im unteren Bereich die Anmeldung gem. § 55 I 2 InsO an. Sie verlassen dieses Formular indem Sie oben rechts auf das X klicken.

Übertragen Sie nun die von der Behörde gemeldeten Daten in die entsprechenden Felder der Eingabemaske Anspruchsübergänge.

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