Künstliche Intelligenz im Rechtswesen: Chancen und Herausforderungen für Datenschutz und Insolvenzverfahren

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt auch im juristischen Bereich stark zu. Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter setzen zunehmend auf automatisierte Systeme zur Datenanalyse, Vertragsprüfung und Dokumentenerstellung. KI kann Prozesse erheblich beschleunigen und Kosten senken – insbesondere bei komplexen Insolvenzverfahren mit vielen Beteiligten.

Doch diese Entwicklung wirft auch erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Bei der Bearbeitung von Mandanteninformationen oder sensiblen Gläubigerdaten müssen höchste Sicherheitsstandards gelten. KI-Systeme verarbeiten oft große Mengen personenbezogener Daten, deren Schutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strikt geregelt ist. Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele KI-Anwendungen als “Black Box” agieren – ihre Entscheidungswege sind für Nutzer kaum nachvollziehbar.

Besonders wichtig: Der nutzende Rechtsanwalt bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich – auch wenn ein externer KI-Dienstleister beauftragt wird. Er muss sicherstellen, dass der Dienstleister alle DSGVO-Vorgaben einhält, etwa durch klare vertragliche Regelungen, technische Prüfungen und regelmäßige Kontrollen. Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen – von Abmahnungen über Schadensersatzforderungen bis hin zu Bußgeldern in Millionenhöhe durch Aufsichtsbehörden. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung technischer Hilfsmittel ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern auch Ausdruck professioneller Sorgfalt.